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Allgemeine Reisebedingungen Für die Ferienhäuser in Gruissan (Südfrankreich), in La Mer(Südvogesen) und in Mittelberg(Kleinwalsertal)



Lieber Feriengast,

ein bißchen Bürokratie läßt sich nicht vermeiden, damit einige Fragen zur gegenseitigen
Verantwortung geklärt sind:

1. Bezahlung

Sofern die Anzahlung 3 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung nicht bei uns eingegangen ist, gehen wir davon aus, daß Sie von der Buchung zurücktreten wollen. Wir sind dann berechtigt das Haus anderweitig zu vermieten.

2. Reiserücktritt durch Sie:

Wenn Sie von der Buchung zurücktreten möchten, gilt:

  • nach Erhalt Ihrer Buchung: 30% des Buchungspreises

  • ab 90 Tage vor Mietbeginn: 60% des Buchungspreises

  • ab 40 Tage vor Mietbeginn: 100% des Buchungspreises


  • Der Reiserücktritt bedarf schriftlicher Form.

    Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu
    finden, so wird der Buchungspreis, abzüglich der Werbungskosten, erstattet.

    3. Reiserücktritt durch uns

    Wenn eine Vermietung nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch nicht vorhersehbare Probleme
    nicht stattfinden kann, erhalten Sie umgehend den bereits bezahlten Reisepreis zurück.
    Schadensersatz kann nicht beansprucht werden.

    4. Gewährleistung/Haftung (sämtliche Ferienhäuser)

    Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- & Stromversorgung ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft der elektrischen Geräte (wie Herd, Backofen, Geschirrspüler usw.), SAT-TV, Videorecorder, Radio und sonstige elektrische Ausstattung ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises begrenzt.

    4.1 Gewährleistung / Haftung ( Ferienhäuser in Gruissan )

    Die Spiel - und Freizeitgeräte einschließlich Fahrrad und Werkzeuge sind nicht Bestandteile des MItvertrages. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
    Die Hausreinigung erfolg durch einheimische Reinigungsfrauen, die sich wirklich um die Sauberkeit bemühen. Die Sauberkeit entspricht südfranzösischen Standards, und erfüllt nicht immer - besonders bei Vertretung unserer Reinigungsfrau, deutsche Ansprüche.
    Ebenso zeigt die Erfahrung, dass die Dauer für die Durchführung kleiner Reparaturarbeiten wesentlich länger dauern kann als in Deutschland üblich, z.B. Antennenreparaturen, TV Reparaturen usw. . Da dies regionaltypisch ist, berechtigen Einschränkungen daraus keinen Regress - oder Schadenersatzansprüche.

    4.2 Gewährleistung / Haftung ( Ferienhaus in La Mer )

    Die Spiel - und Freizeitgeräte (z.B. Tischtennisplatte ), die Grillhütte, Backhaus, Holzspaltwerkzeuge und sonstige Werkzeuge sind nicht Bestandteile des Mietvertrages. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der See in La Mer ist ein Natursee. Eine Haftung für die Benutzung, Sicherheit und Badewasserqualität ist ausgeschlossen. Die Beschaffenheit des Ufers und des Untergrundes werden nicht überwacht. Deshalb erfolgt das Baden im See auf eigene Gefahr.

    4.3 Gewährleistung / Haftung ( Ferienhaus in Mittelberg )

    Die Spiel - und Freizeitgeräte (z.B. Rodelschlitten), und sonstige Werkzeuge sind nicht Bestandteile des Mietvertrages. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

    5. Bau- und Technikqualität ( Ferienhäuser in Gruissan )

    Die Häuser sind relativ neuwertig (5-7 Jahre alt), ordentlich gebaut und gut ausgestattet. Die Detailsausbildung und die Baunormen entsprechen französischen Normen und Standards. Deshalb ist beispielsweise die Wärmedämmung und der Schallschutz im Haus nicht so hochwertig ausgeführt wie in Deutschland üblich. Beeinträchtigungen, wie Leitungsgeräusche, Personengeräusche können auftreten und berechtigen nicht zu Minderung des Buchungspreises.

    6. Benutzung des Swimming Pools in der Ferienanlage "Les Lagunes du Soleil"

    Für die Mieter des Hauses Les Ayguades steht in der Ferienanlage "Les Lagunes du Soleil" ein großer Swimming Pool zur Verfügung. Die Benutzung erfolg auf eigene Gefahr. Der Pool ist eingezäunt, aber wird nicht überwacht.

    7. Schneeräumung Ferienhaus La Mer in den Südvogesen

    Die Zufahrt über den Feldweg von der Gemeindestraße zum Haus (ca. 200m) wird nicht geräumt und gestreut. Deshalb kann die Zufahrt problematisch sein und gegebenenfalls muss das Auto an der öffentlichen Straße abgestellt werden.

    Schneeräumung und Glatteisstreuung auf dem Hausgrundstück ist Sache des Mieters. Schneeschaufel und Salz befinden sich im Haus.

    8. Schneeräumung Ferienhaus Bergblick in Mittelberg (Kleinwalsertal)

    Die Schneeräumung und die Glatteisstreuung auf dem eigenen Grundstück muss der Ferienhausmieter selbst vornehmen. Salz und Schneeschaufel sind im Keller. Bei starkem Schneefall ist die Gefahr von Dachlawinen nicht auszuschließen. Deshalb darf das Auto bei entsprechenden Schneeverhältnissen nicht auf dem Parkplatz vor dem Haus, sondern sollte neben dem Buswartehäuschen an der Bödmerstraße geparkt werden.

    9. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist in Nagold.